AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten,
zur Veranstaltung von Feierlichkeiten (Hochzeitsfeiern etc.) sowie alle in diesem Zusammenhang für
den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gasthofes.
2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind der Gasthof Zur Linde und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme
des Antrags des Kunden durch den Gasthof zustande. Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung
sowie die Reservierung von Räumen für Feierlichkeiten in Textform zu bestätigen.
2.2 Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen,
sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes oder
seiner Mitarbeiter beruhen.
3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
3.1 Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die die Anmietung von Räumlichkeiten für Veranstaltungen und
die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des
Gasthofes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über den Gasthof beauftragte
Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Gasthof verauslagt werden.
3.3 Der Gasthof kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Gasthofes oder der
Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Räumlichkeiten
und/oder für die sonstigen Leistungen des Gasthofes erhöht.
3.5 Rechnungen des Gasthofes ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung
ohne Abzug zahlbar. Der Gasthof kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom
Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Dem Gasthof
bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6 Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der
Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen
Bestimmungenunberührt.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist der Gasthof berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine
Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen
vereinbarten Vergütung zu verlangen.
3.8 Der Gasthof ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine
angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende
und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß
vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer
unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gasthofes aufrechnen
oder verrechnen.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES GASTHOFES
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn
ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn der Gasthof der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
4.2 Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung
sollen jeweils in Textform erfolgen.
4.3 Sofern zwischen dem Gasthof und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag
vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Gasthofes auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthof ausübt.
4.4 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches
Rücktritts oder Kündigungsrecht und stimmt der Gasthof einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält der
Gasthof den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Der
Gasthof hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten
Aufwendungen anzurechnen.
Werden die Zimmer oder Räumlichkeiten für Feierlichkeiten nicht anderweitig vermietet, so kann der
Gasthof den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall
verpflichtet, mindestens 70 % des vertraglich vereinbarten Preises für die Reservierung von
Räumen/Sälen für Feierlichkeiten zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen dem Gasthof einen
geringeren Schaden nachzuweisen.
4.5 Im Falle der Unmöglichkeit der Leistungsannahme durch den Kunden infolge höherer Gewalt
(Naturkatastrophen, Unwetter, Infektionsgeschehen, Bergrutsche, behördliche Verfügungen etc.)
steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Im Falle des Rücktritts aus diesem Grunde hat der Kunde die
vertraglich vereinbarte Leistung abweichend von den unter Ziffer 4.4. getroffenen Regelungen trotz
Nichtannahme der Leistung zur Hälfte zu erbringen. Sofern der Kunde die Stornierung trotz Möglichkeit
nicht unverzüglich anzeigt und daraus weitere Schäden entstehen, hat der Kunde die daraus
entstehenden weiteren Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen. Dem Kunden bleibt es
unbenommen dem Gasthof einen geringen Schaden nachzuweisen.
5. RÜCKTRITT DES GASTHOFES
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag
zurücktreten kann, ist der Gasthof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Räumlichkeiten
vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gasthofes mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Gasthof gesetzten angemessenen Nachfrist
nicht geleistet, so ist das Gasthof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist der Gasthof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
– Höhere Gewalt oder andere vom Gasthof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
– Räumlichkeiten schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die
Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
– der Gasthof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthofes in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gasthofes
zuzurechnen ist;
– der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
– ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt
5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofes entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6. HAFTUNG DES GASTHOFES
Der Gasthof haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit. Weiterhin haftet er für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofes beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Gasthofes beruhen. Einer Pflichtverletzung des
Gasthofes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Gasthofes auftreten, wird der Gasthof bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist
verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen
Schaden gering zu halten.